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Der Kirchenvorstand verwaltet die Finanzen und das Vermögen der Kirchengemeinde.
Er ist damit u.a. zuständig für Bau-/und Instandhaltungsmaßnahmen an Kirchengebäude, Pfarrhaus und Pfarrheim. Zudem verwaltet er den Friedhof und verantwortet im Zusammenwirken mit der Rendantur die Aufstellung und Überwachung der Wirtschaftspläne der Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
gewählte Mitglieder (Stand Dezember 2021):
Die Amtszeit eines gewählten Kirchenvorstands beträgt 6 Jahre.
Alle 3 Jahre wird die Hälfte der gewählten Mitglieder neu gewählt.
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder richtet sich nach der Seelenzahl in der Kirchengemeinde.
Öffnungszeiten des Pastoralbüros:
Informationen zu den Kontaktbüros:
Unser Seelsorgeteam
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